Beitragsordnung
gültig seit dem 01.01.2007
Gemäß § 4 der Satzung erhebt der Dorfchemnitzer Sportverein e. V. (nachfolgend DSV) Beiträge von seinen Mitgliedern. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen dienen ausschließlich der Erfüllung steuerbegünstigter satzungsmäßiger Zwecke, insbesondere
- Sachausgaben der Mitgliederverwaltung (Mieten, Bankgebühren usw.)
- der Aufbringung notwendiger Eigenanteile für die Entschädigung der Übungsleiter, Fahrtkosten,
Startgelder usw.
- der Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes
- der Beitragszahlung an den KSB und den LSB
- der Anschaffung und Instandhaltung der vereinseigenen Sportgeräte und Sportstätten
1. Beitragspflichtig sind alle Mitglieder des DSV.
2. Der DSV stellt den Mitgliedern die abzuführenden Mitgliedsbeiträge in Rechnung
3. Für die im Verein gemeldeten Mitglieder ist ein nach Altersgruppen gestaffelter Jahresbeitrag zu entrichten:
Abteilung Wintersport:
Die Abteilung Wintersport erhebt aufgrund höherer Aufwendungen folgende Jahresbeiträge:
Kinder |
bis zum vollendeten 14. Lebensjahr |
30,00 Euro |
Jugendliche |
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
36,00 Euro |
Erwachsene |
ab dem vollendeten 18. Lebensjahr |
50,00 Euro |
Abteilungen Frauensport und Volleyball:
Nachfolgende Jahresbeiträge werden für die Abteilungen Frauensport und Volleyball erhoben:
Kinder und Jugendliche |
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
20,00 Euro |
Erwachsene |
ab dem vollendeten 18. Lebensjahr |
40,00 Euro |