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Beitragsordnung
Gemäß § 4 der
Satzung erhebt der Dorfchemnitzer Sportverein e.V. (nachfolgend DSV)
Beiträge von seinen Mitgliedern. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen dienen
ausschließlich der Erfüllung steuerbegünstigter satzungsmäßiger Zwecke,
insbesondere
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Sachausgaben der
Mitgliederverwaltung (Mieten, Bankverbindungen usw.)
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der Aufbringung
notwendiger Eigenanteile für die Entschädigung der Übungsleiter, Fahrkosten,
Startgelder usw.
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der Durchführung des
Trainings- und Wettkampfbetriebes
-
der Beitragszahlung an
den KSB Erzgebirge und an den LSB
Sachsen
-
der Anschaffung und
Instandhaltung der vereinseigenen Sportgeräte und Sportstätten,
1. Beitragspflichtig sind alle Mitglieder des DSV,
2. Der DSV
stellt den Mitgliedern die abzuführenden Mitgliedsbeiträge in Rechnung
3. Für die im
Verein gemeldeten Mitglieder ist ein nach Altersgruppen gestaffelter
4.
Es besteht die Möglichkeit der Beitragsbefreiung aus triftigen Gründen,
insbesondere bei erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen.
Über die Beitragsfreistellung entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3
Mehrheit der im
Verein gemeldeten Mitglieder.
Abteilung
Wintersport/Ski-Langlauf
Die Abteilung Wintersport erhebt
aufgrund höherer Aufwendungen folgende Beiträge:
Kinder | bis zum vollendeten 14. Lebensjahr | 30,00 EUR / Jahr |
Jugendliche | bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 36,00 EUR / Jahr |
Erwachsene | 50,00 EUR / Jahr |
Abteilung Volleyball und Frauensport/Gymnastik
Nachfolgende Beiträge werden für die Abteilungen
Volleyball und Frauensport/Gymnastik erhoben:
Kinder und
Jugendliche
bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr
20,00 EUR / Jahr
Erwachsene
40,00 EUR / Jahr
Der Beitrag
wird jährlich durch die verantwortlichen (Kassenwart)
der einzelnen Abteilungen kassiert und bis zum
31. März des lfd. Jahres beim
Schatzmeister des DSV in bar
abgerechnet.
Mitglieder,
die im laufenden Jahr hinzukommen zahlen nur noch die Beiträge für die noch
ausstehenden Monate des laufenden Jahres.
Diese Beitragsordnung wurde zur MV des DSV am
06.
Oktober 2006 beschlossen.
Sie gilt ab dem 01. Januar 2007.
Die bisherige verliert ihre Gültigkeit.