Turnerheim

  zurück zur Startseite

Startseite --> Beitragsordnung

Beitragsordnung

Gemäß § 4 der Satzung erhebt der Dorfchemnitzer Sportverein e.V. (nachfolgend DSV) Beiträge von seinen Mitgliedern. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen dienen ausschließlich der Erfüllung steuerbegünstigter satzungsmäßiger Zwecke, insbesondere

-       Sachausgaben der Mitgliederverwaltung (Mieten, Bankverbindungen usw.),

-      der Aufbringung notwendiger Eigenanteile für die Entschädigung der Übungsleiter, Fahrkosten, Startgelder usw. ,

-      der Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes,

-      der Beitragszahlung an den KSB Erzgebirge und an den LSB Sachsen,

-      der Anschaffung und Instandhaltung der vereinseigenen Sportgeräte und Sportstätten,   

1. Beitragspflichtig sind alle Mitglieder des DSV,

2. Der DSV stellt den Mitgliedern die abzuführenden Mitgliedsbeiträge in Rechnung,

3. Für die im Verein gemeldeten Mitglieder ist ein nach Altersgruppen gestaffelter Jahresbeitrag zu entrichten,

4. Es besteht die Möglichkeit der Beitragsbefreiung aus triftigen Gründen, insbesondere bei erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen.
    Über die Beitragsfreistellung entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit
der im Verein gemeldeten Mitglieder. 

Abteilung Wintersport/Ski-Langlauf

Die Abteilung Wintersport erhebt aufgrund höherer Aufwendungen folgende Beiträge:

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 30,00 EUR / Jahr
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 36,00 EUR / Jahr
Erwachsene   50,00 EUR / Jahr

 

Abteilung Volleyball und Frauensport/Gymnastik

Nachfolgende Beiträge werden für die Abteilungen Volleyball und Frauensport/Gymnastik erhoben:

         Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr      20,00 EUR / Jahr

         Erwachsene                                                                                        40,00 EUR / Jahr

Der Beitrag wird jährlich durch die verantwortlichen (Kassenwart) der einzelnen Abteilungen kassiert und bis zum 31. März des lfd. Jahres beim Schatzmeister des DSV in bar abgerechnet.

Mitglieder, die im laufenden Jahr hinzukommen zahlen nur noch die Beiträge für die noch ausstehenden Monate des laufenden Jahres.


Diese Beitragsordnung wurde zur MV des DSV am   06. Oktober 2006   beschlossen.

Sie gilt ab dem   01. Januar 2007.  

Die bisherige verliert ihre Gültigkeit.

Punkt 4
der Beitragsordnung wurde zur Mitgliederversammlung des Dorfchemnitzer Sportverein am  15. November 2019 beschlossen und als Ergänzungsbeschluss neu in die gültige Beitragsordnung aufgenommen. Dieser Punkt tritt mit seiner Beschlussfassung am 15.11.2019 in Kraft.